Die geplante EU-Urheberrechtsreform ist heftig umstritten, vergangenen Samstag protestierten Tausende in Europas Städten. Ziel der Reform ist es, das Urheberrecht in Europa zu vereinheitlichen. Somit soll das Urheberrecht an die moderne, digitale Zeit angepasst werden. Besonders die Artikel 11 und 13 steht in der Kritik.
Das Teilen von Musik, Bildern oder Videos im Netz wird durch die geplante Reform erheblich erschwert. Noch weiß niemand, welche tatsächlichen Auswirkungen die Umsetzung mit sich bringen wird, im schlimmsten Fall könnte das Internet so wie wir es kennen demnächst der Vergangenheit angehören. Worum geht es?
Artikel 11 – Mehr Rechte für Verlage
Artikel 11 der Reform regelt ein besonderes Leistungsschutzrecht für Verlage. Sie sollen zukünftig Geld von Suchmaschinenbetreibern erhalten, wenn diese Textausschnitte anzeigen. Wer heute beispielsweise Nachrichten bei Google sucht, der bekommt schnell und übersichtlich relevante Tagesaktuelle News angezeigt. Mit inkrafttreten der Reform wäre es Google aber verboten die Ergebnisse wie bislang, also mit Überschrift und kurzem Teaser anzuzeigen. Auch Meldungen die in sozialen Netzwerken geteilt werden wären betroffen. Links sind zwar ausdrücklich von der Regelung ausgenommen, die Linkvorschau aber nicht. Für Nutzer wäre somit kaum mehr ersichtlich, was sie erwartet, wenn sie auf einen bestimmten Link klicken.
Befürworter des Artikels führen an, dass Suchmaschinenbetreiber mit Werbung Geld generieren, welches zumindest anteilsmäßig den Verlagen zustehe. Kritiker hingegen sehen die Sachlage anders, Nutzer würden erst durch die angezeigten Ergebnisse auf die Artikel der Verlage aufmerksam.
Artikel 13 – Zensur geschützter Werke auf nicht lizenzierten Plattformen
Artikel 13 regelt den Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken. Zukünftig dürfen diese, etwa ein Filmausschnitt oder eine Textzeile aus einem Lied auf keiner Plattform erscheinen, dessen Betreiber nicht im Besitz gültiger Lizenzen für diese Werke ist. Hier hat sich die Gesetzeslage komplett umgedreht, bislang waren Nutzer in der Verantwortung auf Urheberrechte einzuhalten. Seitenbetreiber mussten erst dann reagieren und entsprechende Beiträge löschen, wenn sie von einer Urheberrechtsverletzung erfahren haben.
Kontrolle per Uploadfilter
Kontrolliert werden sollen die neuen Richtlinien mittels sogenannter Uploadfilter. Diese Software prüft einen Beitrag zunächst einmal auf mögliche Urheberrechtsverstöße und gibt diesen nur dann frei, wenn keine Auffälligkeiten vorliegen. Internetplattformen und Seitenbetreiber müssen also zukünftig sicherstellen, dass Nutzer-generierte Inhalte überwacht und im Zweifel eingeschränkt werden. In Anbetracht der technischen Möglichkeiten lässt sich hier eine ernsthafte Gefahr für die Meinungsfreiheit erkennen. Langfristig könnten sich die Bestimmungen weiter verschärfen und unliebsame oder kritische Kommentare ebenfalls gesperrt werden.
Google und Facebook sprechen sich verständlicherweise gegen die EU-Reform aus. Alleine Google müsste für nahezu alle Inhalte auf seiner Plattform Lizenzen erwerben, die Kosten hierfür lassen sich kaum abschätzen. Außerdem weisen beide Unternehmen darauf hin, dass sie ohnehin schon eigene Filter einsetzen um bestimmte von Nutzern geteilte Beiträge und Inhalte zu sperren.
Nicht alle Portale werden in der Lage seien entsprechende Lizenzen zu erwerben. Wenn Seitenbetreiber und Internetportale zukünftig tatsächlich für Urheberrechtsverletzungen haften müssen, welche von Nutzern der Seite begangen werden, kann man davon ausgehen, dass die Filter so eingestellt werden, dass tendenziell mehr als weniger Inhalte gesperrt werden. Am morgigen Dienstag wird das EU-Parlament über die Reform abstimmen. Das Ergebnis wird mit Spannung erwartet. Sollte es tatsächlich zur Umsetzung der neuen Reform kommen, müssen sich Seitenbetreiber und Nutzer auf weitreichende Veränderungen einstellen.